Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der linken Spur, stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Induktionsschleifenmessung mit Foto ergab 67 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Zeugenfragebogen
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