Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts Freiburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Induktionsschleifenmessung wurden 71 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Zeugenfragebogen
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