Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiroda, A 14, km 90,9, Magdeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,50m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch VKS-Messung mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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