Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freising, A 92, München, Abschnitt 220, km 1.235 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Foto, Video festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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