Bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Frickenhausen, A 7, Ri. Füssen-Reutte, Abschnitt 300, km 8,318 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit
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