Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fuldatal, OT Wahnhausen, B 3, Bereich Fußgängerüberweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 71 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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