Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fuldatal, OT Wahnhausen, B 3, Bereich Fußgängerüberweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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