Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, Magdeburger Straße, ggü. Hs.-Nr. 21, westl. FR die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h bei zulässigen 50 km/h. Durch Radarmessung wurden 84 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Anhörungsbogen
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