Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gem. Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,765, Fahrtrichtung Wiesbaden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 129 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”