Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 9.11.2015 in wurde die Gensheim, Blesstraße, Bereich Kindergarten wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h festgestellt. Die Messung ergab 49 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Leivtec XV3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis
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