Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gensingen, L 400, Gem. Gensingen, H. Einf. Gensingen, Ri. Langenlonsheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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