Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gensingen, L 400, Gem. Gensingen, H. Einf. Gensingen, Ri. Langenlonsheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”