Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 320, km 8,800, Ri. München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 155 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 35 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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