Die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften in Gießen, A 485, Gießener Nordkreuz, Langgöns, km 18,035 wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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