Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Goslar, B 82, Abs. 190, Stat. 2,36, i.H. Mühlenbergsiedlung die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 99 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES 3.0 wurden  km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Formular Zeugenanhörung

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