Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gotha, Reinhardsbrunner Str., FR Puschkin Allee mit 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Gotha übersandt.
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