Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 135 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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