Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln um 29 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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