Bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h wurde der erforderliche Abstand von 63,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grasbrunn, A 99, Ri. AK Süd (A8), Abschnitt 500, km 0.400 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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