Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grefrath, Stadionstraße, Haus Nr. 140, FR Schanzenstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 14 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Speedophot ergab 44 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Zeugenfragebogen

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