Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Groß Beuchow, Beuchower Hauptstraße 18, in Richtung Hindenberg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 57 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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