Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h der erforderliche Abstand von 58,5 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Großröhrsdorf, A 4, km 2,1, Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen leitete Bußgeldverfahren ein
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