Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden um 24 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 154 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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