Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in GV-Busch, L 361, Abzweig L 32, FR Epsendorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 93 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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