Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hamberge, BAB 1, km 50,550, in Rtg. Puttgarden  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 80 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandt.

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