Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Hamburg, auf dem Poppenbütteler Weg 195 ggü. gehalten wurde Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch  Bußgeldstelle Hamburg erlassen.

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