Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 255, Höhe km 1,0, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 107 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung

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