Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 7, km 152,22, OT 215, i. R. Süden mit 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 119 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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