Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Neuwiedenthaler Straße, Höhe Nr. 44, in Ri. stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 71 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Hamburg

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