Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, B 75, Höhe Neuenfelder Straße, i.R. stadtauswärts mit 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h hatte Bußgeldverfahren zur Folge. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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