Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, B 75, Schilderbrücke, 2284 2011 T 1122, FR Harburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 49 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 79 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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