Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 255, Übergang zur BAB 1, Höhe Obergeorgswerder Deich, OT.-Nr. 134, i. R. Süden begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 122 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Zeugenfragebogen
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