Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, BAB 7, am Ende des Rasthofs Hamburger Berge, OT,-Nr. 708, Ri. Norden begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 148 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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