Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Schmidts Breite, HNR 15, i.R. Haulander Hauptdeich die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 78 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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