Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 31.03.2016 in Hannover, Vahrenwalder Straße 288, FR stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 80km/h , bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Vitronic, stationär, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle Hannover übersandt.
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