Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, auf der B 65, Höhe AS Anderten, bei km 10,1,Rtg. Sehnde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 99 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Vordruck Anhörung
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