Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, Westschnellweg, Höhe Limmerstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan FM1 HP mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 73 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Zeugenfragebogen
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