Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, Westschnellweg, Höhe Limmerstraße mit 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Poliscan F1 HP dokumentierte mit Frontfoto 73 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Zeugenfragebogen
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