Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Stadt Heidenheim, auf der Steigstr. um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät LEIVTEC XV3 ergab 57 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidenheim eröffnete Bußgeldverfahren

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