Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  außerhalb geschlossener Ortschaften in Herford, auf der B 61, Absch. 79, St.-km 0,895, Umgehungsstraße nach Abfahrt Engerstr., FR Herford um 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Formular Anhörung

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