Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herne, auf der A 42, bei km 47,680 die erlaubte Geschwindigkeit am 12.04.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 125 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne
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