Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Heßdorf, K ERH 14, Abschnitt 180, km 1.9, Ri. Norden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 94 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 870 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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