Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h der erforderliche Abstand von 48,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug
in Heuchelheim, A 6, km 575,3, Gem. Heuchelheim, FR Kaiserslautern nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung mit Videobandaufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende  Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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