Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, auf der BAB 3, bei km 109,175, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät Vitronic PSFM 1 wurden 91 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Formular Anhörung
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