In Himmelkorn, auf der Bundesautobahn A 9, Ri. München, im Abschnitt 280, bei km 3,990 wurde der erforderliche Anstand zu vorausfahren Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 20,00 m bei erforderlichen 52,5 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Video Verkehrskontrollsystem VKS3, Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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