Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hockenheim, BAB 6, km 582,825, Mannheim – Heilbronn, außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 146 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
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