Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Höhe Raststätte Fuchsberg, BAB 20, km 95,6, in Ri. Rostock begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 44 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan FM1 170 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Vordruck Anhörung

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