Bei einer Geschwindigkeit von 96 km/h km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Höltebüttel, auf der A 27, bei km 38,500, in FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden erließ Bußgeldbescheid.

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