Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hofheim-Wallau, A 66, km 20,473, Fahrtrichtung Frankfurt am Main die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 44 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 124 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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