Der Abstandsverstoß erfolgte in Hohenbrunn, auf der A 99, Ri. AK Süd, A 8, im Abschnitt 520, im Bereich von km 1,535. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h der erforderliche Abstand von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidirgkeit

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