Bei einer Geschwindigkeit von 81 km/h wurde der erforderliche Abstand von 40,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Holtebüttel, A 27, km 38.500, FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden erstattete Ordnungswidrigkeitenanzeige

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